Münsters Wohnviertel sollen lebenswerter und verkehrssicherer gestaltet werden. Vor allem für die Anwohnenden.

Derzeit gibt es in Münster insgesamt elf Bewohnerparkzonen. Diese befinden sich allesamt in der Innenstadt oder in den innenstadtnahen Wohnquartieren. Denn dort ist der Parkdruck besonders hoch.
Während in acht dieser Parkzonen das sogenannte Trennprinzip gilt, sind die drei übrigen Parkzonen nach dem Mischprinzip ausgestaltet. Ohne Bewohnerparkausweis darf man in diesen Quartieren nur noch mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden parken. Anwohnende mit Bewohnerparkausweis dürfen zeitlich unbegrenzt auf allen verfügbaren Parkplätzen parken. Dadurch werden Anwohnende noch stärker bevorrechtigt als in den übrigen Parkzonen, in denen ein bestimmter Anteil der Parklätze weiterhin frei verfügbar ist.

Nachdem zuletzt die Bewohnerparkzone M (Pluggendorf) neu eingerichtet wurde, soll zum Ende des Jahres 2026 die Bewohnerparkzone N (Erphoviertel) entstehen. Dort wird ebenfalls das Mischprinzip gelten.
Besuchende können in diesen Parkzonen auf einen Besucherparkausweis zurückgreifen. Dieser kann durch die Anwohnenden beim Bürgerservice für eine Gebühr von 10,20€ beantragt werden und ermöglicht das Parken für bis zu 24 Stunden.
Neben der Einführung gänzlich neuer Bewohnerparkzonen, sollen auch die bestehenden Bewohnerparkzonen außerhalb des Promenadenrings nach und nach modernisiert werden. So soll dort perspektivisch einheitlich das Mischprinzip gelten.
Die Ausweitung und auch die Modernisierung des Bewohnerparkens sind Bestandteil des 2024 beschlossenen Integrierten Parkraumkonzepts.