Münsters Wohnviertel sollen lebenswerter und verkehrssicherer gestaltet werden. Vor allem für die Anwohnenden.

Dafür soll der Straßenraum besser organisiert und an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Dies betrifft auch die Bewohnerparkzone F rund um die Hammer Straße. Im Rahmen einer Modernisierung wird dort das Mischprinzip eingeführt. Bislang galt dort das Trennprinzip. Diese Maßnahme ist Teil des Integrierten Parkraumkonzeptes, welches 2024 politisch beschlossen wurde.
Durch die Einführung des Mischprinzips ändert sich dort die allgemeine Parkregelung. Ohne Bewohnerparkausweis darf man im gesamten Quartier nur noch mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden parken. Anwohnende mit Bewohnerparkausweis dürfen wie bisher zeitlich unbegrenzt auf allen verfügbaren Parkplätzen parken.

Ziel ist es insbesondere, die allgemeine Parksituation zu entspannen und die Anwohnenden stärker zu bevorrechtigen. Denn für ortsfremde Dauerparkende oder Pendlerinnen und Pendler soll das Parken in der Bewohnerparkzone so zukünftig weniger attraktiv sein.
Die neue Regelung in der Bewohnerparkzone tritt am 17.02.2026 in Kraft. Eine Übergangsfrist, in der zunächst keine Verwarnungen ausgestellt werden, gilt bis zum 01.03.2026.
Perspektivisch soll das Mischprinzip neben der Bewohnerparkzone F und der Bewohnerparkzone L auch in den übrigen Bewohnerparkzonen eingeführt werden.